Allgemeine Geschätsbedingungen
Informationen zur Buchung – Buchungsbedingungen
An- und Abreise
Am Ankunftstag sind die Zimmer ab spätestens 14 Uhr bezugsfertig, am Abreisetag bitten wir Sie höflichst die Zimmer bis 10 Uhr freizugeben.
Ankunftstag: Freitag
Für den Fall, dass Ihre Anreise an einem Freitag erfolgt, möchten wir Sie höflichst darum bitten eine ungefähre Ankunftszeit anzugeben, da wir am Freitag Ruhetag haben. Sollten Sie mehr als 1 Stunde vor oder 2 Stunden nach der von Ihnen definierten Ankunftszeit eintreffen, bitten wir Sie uns darüber telefonisch zu unterrichten.
(Durch Rufweiterleitung erreichbar unter +39 0473 967535 oder auf Whatsapp unter 0473 967353).
Ihre Reservierung gilt für uns als verbindlich
...sobald die von uns zugeschickte Reservierungsbestätigung per E-Mail, Fax oder Post an uns zurückgesendet wurde. Erst dann gilt auch unsere Bestätigung als verbindlich. Sollten wir innerhalb von 14 Tagen noch keine Rückantwort Ihrerseits erhalten haben verfällt die Reservierung.
Zahlungsmodalitäten
Eine Anzahlung ist nicht erforderlich!
- Barzahlung: bitte beachten Sie, dass in Italien nur Barzahlungen bis 999,99 € angenommen werden dürfen.
- Kartenzahlung: akzeptiert werden alle gängigen Kredit- oder EC-Karten, bitte das Limit beachten.
- Überweisung im Voraus: Fragen Sie nach unseren Bankdaten, die Gebühren sind seit 1. Juli 2003 auch nach Italien nur so hoch wie bei Überweisungen innerhalb Ihres EU-Landes. Nur bei der Abreise eingetroffene Beträge können gutgeschrieben werden.
Stornogebühren
Aufgrund schlechter Erfahrungen der letzten Jahre sehen wir uns leider gezwungen Gebühren für Stornierungen zu verlangen. Wir empfehlen Ihnen hierfür unsere günstige Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen. Soweit von uns hier nicht anders definiert gilt das italienische Gästeaufnahmevertragsrecht (siehe Seitenende). Ist es uns möglich, das Zimmer anderweitig zu vergeben, so entfällt die Zahlungsverpflichtung des Gastes in Höhe der erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
Stornosätze des Reisepreises in Prozent
- 1 Monat vor Reiseantritt 10% auf den Zimmerpreis
- 2 Wochen vor Reiseantritt 70% auf den Zimmerpreis
- 1 Woche vor Reiseantritt 100% auf den Zimmerpreis
- Bei Nichtankunft ohne Stornierung werden 100% des Zimmerpreises in Rechnung gestellt.
Bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Sollten Sie eine Stornierung aufgrund COVID-19 "Coronavirus" tätigen müssen, d.h. sollten Grenzen geschlossen werden oder für Südtirol eine Quarantänepflicht für Geimpfte oder Genesene 2G bestehen (bei Einreise oder Heimreise), können Sie jederzeit kostenlos stornieren.
Bei kurzfristiger telefonischer Reservierung ohne Möglichkeit einer schriftlichen Bestätigung gilt Folgendes:
Das Zimmer wird am Anreisetag, bei Nichtankunft des Gastes bis 18.00 Uhr, freigegeben.
Bitte vergessen Sie nicht, auch an den Abschluss einer Reise-Storno-Schutz Versicherung zu denken. Nähere Infos [hier].
Vor Reiseantritt kann schon einmal etwas passieren, mit unserem Reise-Storno-Schutz sind Sie finanziell abgesichert. Sollten Sie einen gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten oder frühzeitig abbrechen, können Stornogebühren weiterverrechnet werden. Um Sie in solchen Fällen von jeglichen Spesen freizuhalten, empfehlen wir Ihnen diese Reise-Storno-Schutz Versicherung abzuschließen, damit diese für Sie von der Europäische Reiseversicherung übernommen werden. Klicken Sie [hier], um Ihre persönliche Reiseversicherung abzuschließen.
Auszug aus dem italienischen Gästeaufnahmevertragsrecht
Die gesetzlichen Bestimmungen bei einem Reiserücktritt, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise sind in den unten stehenden Ausführungen erläutert.
1. Vertragsabschluss
Mit der Bestellung, Buchung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Unterkunft und darauffolgenden Reservierungsbestätigung kommt ein Gastaufnahmevertrag zustande, der beide Vertragspartner verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, mit all seinen Rechten und Pflichten, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
2. Leistungen
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und von beiden Vertragsparteien mündlich oder schriftlich zugesagt wurde. Mit Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag:
- Der Gastwirt ist verpflichtet , die jeweilige Unterkunft im nutzungsgerechten Zustand und entsprechend der Bestellung bereitzustellen.
- Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft zu entrichten.
- Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts nicht dadurch befreit, daß er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert wird.
- Beruht die Verhinderung jedoch auf einem Grund, den der Gastwirt zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts frei.
3. Verspätete Anreise / vorzeitige Abreise
Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise (unabhängig davon, ob die Aufenthaltsdauer mündlich oder schriftlich vereinbart wurde) werden die Aufenthaltskosten (Zimmerpreis ohne Verpflegungs-Leistungen) auch für den gesamten Buchungszeitraum zur Gänze in Rechnung gestellt.
4. Rücktritt
Bei nicht erfolgter Inanspruchnahme der Zimmerreservierung ist der Gast verpflichtet, die Übernachtungskosten für die gesamte Aufenthaltsdauer voll zu bezahlen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Guest Pass
- Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
- Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
- Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
